Zum Hauptinhalt springen

Nachtrag – EU-Datenverordnung


Dieser Nachtrag im Zusammenhang mit der EU-Datenverordnung („Nachtrag“) regelt alle Wechsel- und Löschanfragen, die ein Kunde gemäß der EU-Datenverordnung  (Verordnung (EU) 2023/2854 – „Data Act“) in Verbindung mit den Diensten von Klaviyo stellt. Für die Zwecke dieses Nachtrags bezieht sich der Begriff „Kunde“ auf einen „EU-Kunden“, d. h. einen Kunden, der in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EU/EWR) registriert ist.

Dieser Nachtrag ergänzt und ist Teil der geltenden Klaviyo-Dienstbedingungen, die unter https://www.klaviyo.com/legal/terms-of-service („DB“) verfügbar sind, oder, falls der Kunde separate Bedingungen für die Nutzung der Klaviyo-Dienste („DRV“) unterzeichnet hat, gelten in diesem Fall die unterzeichneten Bedingungen (die DB oder DRV, je nach Anwendbarkeit, „Vereinbarung“). Im Falle eines Widerspruchs zwischen den Bestimmungen dieses Nachtrags und denen der Vereinbarung gilt in Bezug auf den hier beschriebenen Gegenstand ausschließlich dieser Nachtrag. Groß geschriebene Begriffe, die in diesem Nachtrag verwendet, aber nicht anders definiert werden, haben die in der Vereinbarung festgelegten Bedeutungen.

1. Recht auf Wechsel und Löschung

1.1 Übersicht. Der Kunde kann die Nutzung der Dienste mit einer Frist von zwei (2) Monaten („Data Act-Kündigungsfrist“) schriftlich gegenüber Klaviyo kündigen und eines oder mehrere der folgenden Rechte ausüben:

(a) zu einem alternativen Drittanbieter oder seiner eigenen On-Premise-Infrastruktur zu wechseln und seine Kundendaten dorthin zu migrieren (das „Wechselrecht“); oder 

(b) die Löschung seiner Kundendaten zu verlangen (das „Recht auf Löschung“).

1.2 Wechselprozess. Wenn der Kunde sein Wechselrecht ausübt:

  1. beginnt der Wechselprozess nach der Data Act-Kündigungsfrist und endet spätestens dreißig (30) Tage nach Beginn des Wechselprozesses („Übergangszeitraum“), sofern er nicht wie unten beschrieben verlängert wird;
  1. werden die Kundendaten, die für den Export zur Verfügung stehen, keine Daten oder Vermögenswerte, die durch die geistigen Eigentumsrechte von Klaviyo oder eines Dritten geschützt sind, sowie keine Geschäftsgeheimnisse und keine Daten enthalten, die die Sicherheit und Integrität der Dienste gefährden könnten; und
  1. wenn der Abschluss des Wechselprozesses innerhalb des Übergangszeitraums technisch nicht möglich ist, kann jede Partei den Übergangszeitraum wie folgt verlängern:
    1. Klaviyo wird den Kunden innerhalb von vierzehn (14) Werktagen nach Erhalt der Mitteilung über die Ausübung des Wechselrechts informieren, wenn der Wechsel technisch nicht durchführbar ist, und einen alternativen Übergangszeitraum von maximal sieben (7) Monaten festlegen.
    2. Der Kunde kann den Übergangszeitraum verlängern, indem er Klaviyo schriftlich über die technische Unmöglichkeit informiert und eine zusätzliche Frist angibt, die für die Lösung des Problems angemessen ist. Der Übergangszeitraum darf jedoch nicht über das Ende der in der jeweiligen Dienstbestellung festgelegten Abonnementlaufzeit hinausgehen. Falls Klaviyo dies verlangt, muss der Kunde eine Dienstbestellung erteilen, die den verlängerten Übergangszeitraum abdeckt.

1.3 Löschanfragen. Macht der Kunde von seinem Recht auf Löschung Gebrauch, wird Klaviyo die Kundendaten innerhalb von neunzig (90) Tagen nach Ablauf der Data Act-Kündigungsfrist löschen, sofern geltende Gesetze nichts anderes vorschreiben. 

2. Pflichten der Parteien

2.1 Pflichten von Klaviyo. Wenn ein Kunde sein Wechselrecht ausübt, wird Klaviyo: 

(i) die Kontinuität der Dienste während des gesamten Wechselprozesses aufrechterhalten; 

(ii) dafür sorgen, dass die Sicherheit im Einklang mit den in der Vereinbarung festgelegten technischen und organisatorischen Maßnahmen aufrechterhalten wird;

(iii) Exporttools zur eigenständigen Datenextraktion bereitstellen, die den Zugriff auf Kundendaten in einem gängigen, strukturierten und maschinenlesbaren Format ermöglichen; 

(iii) den Kunden während des Wechselprozesses angemessen unterstützen; 

(iv) Informationen über alle bekannten Risiken für die Kontinuität der Dienste während des Wechselprozesses auf Seiten von Klaviyo bereitstellen; und 

(v) soweit der Kunde nicht in der Lage ist, die Kundendaten mit Hilfe der Exporttools eigenständig zu exportieren, angemessene Unterstützung leisten, um den Ausstieg des Kunden zu ermöglichen. Klaviyo kann dem Kunden eine Gebühr in Rechnung stellen und der Kunde hat Klaviyo die Kosten für eine solche Unterstützung, die über die Bereitstellung von Funktionen zur eigenständigen Nutzung als Teil der Dienste hinausgeht, zu erstatten.

2.2 Pflichten des Kunden. Der Kunde hat alle angemessenen Maßnahmen zu ergreifen, um einen effektiven Wechsel sicherzustellen, und ist für den Import und die Implementierung der Kundendaten in seine eigenen Systeme oder in die Systeme des alternativen Drittanbieters selbst verantwortlich.

3. Beendigung und Datenabruf. Die Vereinbarung endet mit dem früheren der folgenden Zeitpunkte:

(a) wenn Klaviyo eine schriftliche Mitteilung des Kunden erhält, die den erfolgreichen Abschluss des Wechselprozesses vor dem Ende des Übergangszeitraums bestätigt;

(b) mit dem Ablauf des Übergangszeitraums; oder

(c) wenn der Kunde von seinem Recht auf Löschung Gebrauch macht, mit Ablauf der Data Act-Kündigungsfrist.

Nach der Beendigung wird Klaviyo eine Kopie der Kundendaten für einen Zeitraum von dreißig (30) Tagen aufbewahren (der „Abrufzeitraum“), während dessen der Kunde auf seine Kundendaten zugreifen und diese exportieren kann. Nach Ablauf des Abrufzeitraums wird Klaviyo die Kundendaten in Übereinstimmung mit der Vereinbarung löschen.

4. Beendigungsgebühren. 

  1. Der Kunde erkennt an, dass die Ausübung des Wechselrechts oder des Rechts auf Löschung ihn nicht von der Verpflichtung entbindet, alle Gebühren zu zahlen, die Klaviyo für den Zeitraum vor der Beendigung der Vereinbarung zustehen, sowie alle ausstehenden Gebühren für die verbleibende ungenutzte Abonnementlaufzeit der betreffenden Dienstbestellung(en). Der Kunde erkennt ferner an und erklärt sich damit einverstanden, dass er keinen Anspruch auf eine Rückerstattung von Gebühren hat, die er vor der Beendigung der Vereinbarung bezahlt hat.
  1. Der Kunde erkennt an und stimmt zu, dass:

(i) Klaviyo sich auf die vertraglichen Verpflichtungen des Kunden hinsichtlich der festen Laufzeit berufen hat, um dem Kunden die Dienste zu den vereinbarten Gebühren anbieten zu können und um Investitionen in die Entwicklung und Verbesserung des Dienstes zu tätigen;

(ii) die vorgenannten Beendigungsgebühren eine angemessene Vertragsstrafe für die vorzeitige Beendigung eines Vertrags mit fester Laufzeit darstellen, die das Interesse von Klaviyo, sich auf die feste Vertragsbindung des Kunden berufen zu können, um in die Entwicklung und Verbesserung des Dienstes zu investieren, mit dem Interesse Kunden, den Datenverarbeitungsanbieter ohne kommerzielle oder vertragliche Hindernisse wechseln zu können, in angemessener und effektiver Weise in Ausgleich bringt; und dass

(Iii) er ursprünglich die Möglichkeit hatte, monatliche Verträge mit Klaviyo abzuschließen, sich jedoch ausdrücklich für einen befristeten Jahres- oder Mehrjahresvertrag mit Klaviyo entschieden hat.